Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aquila*Studios
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Aquila*Studios, Merlin Blumenschein, gegenüber Unternehmern, Selbstständigen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Aquila*Studios arbeitet auf Grundlage dieser AGB ausschließlich im B2B-Bereich. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Aquila*Studios diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss und Rangfolge der Unterlagen
Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige individuelle Angebot von Aquila*Studios. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder Aquila*Studios mit der Leistungserbringung beginnt und der Auftraggeber dies veranlasst hat.
Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsunterlagen gilt folgende Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot
- schriftliche Zusatzvereinbarungen
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die darüber hinausgehen oder den vereinbarten Umfang wesentlich erweitern, sind gesondert zu vergüten.
3. Leistungsbereiche
Aquila*Studios erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Webflow, WordPress, Framer, Fotografie, Videoproduktion, Drohnenaufnahmen, FPV-Aufnahmen, Branding, Grafikdesign, Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Google Ads, Meta Ads, Social Media, Website-Wartung und verwandten kreativen, technischen oder digitalen Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Zusätzliche Leistungen, weitere Unterseiten, weitere Designs, zusätzliche Formate, zusätzliche Drehtage, zusätzliche Korrekturschleifen, neue Konzepte, neue Schnittversionen, zusätzliche Animationen, weitere Exporte, nachträgliche Änderungswünsche oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftrags werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Aquila*Studios schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Buchungen, Verkäufen, Klicks, Rankings, Reichweiten, Conversion-Rates oder Umsätzen garantiert.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Aquila*Studios alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Logos, Texte, Bilder, Videos, Markenunterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und Feedbacks rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte richtig, vollständig, aktuell und rechtlich zulässig sind.
Verzögert sich ein Projekt, weil Inhalte, Zugangsdaten, Entscheidungen, Feedbacks oder Freigaben nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, kann Aquila*Studios diesen gesondert berechnen.
Aquila*Studios ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend auf sachliche, fachliche, rechtliche oder technische Fehler zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Aussagen, Angebote, Preise, Garantien, Referenzen, Pflichtangaben, Datenschutztexte, Impressumsangaben, AGB, Widerrufsbelehrungen, Cookie-Hinweise und sonstigen rechtlichen Informationen verantwortlich.
Aquila*Studios erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine anwaltliche Prüfung. Soweit Aquila*Studios bei Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner, Consent-Tools, rechtlichen Texten oder ähnlichen Themen unterstützt, erfolgt dies ausschließlich als technische, gestalterische oder redaktionelle Unterstützung ohne Garantie auf rechtliche Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtssicherheit.
Die finale rechtliche Prüfung und Freigabe rechtlich relevanter Inhalte obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt nicht für Schäden, die Aquila*Studios vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtlich relevante Inhalte vor Veröffentlichung eigenständig oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
6. Personenrechte bei Foto-, Video- und KI-Inhalten
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die im Rahmen des Projekts aufgenommen, gezeigt, bearbeitet oder veröffentlicht werden, wirksam in die Aufnahme und Nutzung eingewilligt haben. Dies betrifft insbesondere Mitarbeitende, Bewerber, Kunden, Besucher, Subunternehmer und sonstige Dritte.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen auch die konkret geplante Nutzung umfassen, zum Beispiel Website, Social Media, YouTube, Vimeo, LinkedIn, Instagram, Werbeanzeigen, Recruiting-Kampagnen, Präsentationen oder sonstige Unternehmenskommunikation.
Aquila*Studios darf davon ausgehen, dass der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen und Freigaben eingeholt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Offensichtliche entgegenstehende Erklärungen betroffener Personen werden von Aquila*Studios berücksichtigt. Dies gilt insbesondere, wenn eine Person vor oder während eines Foto- oder Videotermins erkennbar mitteilt, nicht aufgenommen oder veröffentlicht werden zu wollen.
Der Auftraggeber stellt Aquila*Studios von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass erforderliche Einwilligungen, Rechte oder Freigaben aus der Sphäre des Auftraggebers nicht vorlagen oder vom Auftraggeber nicht ordnungsgemäß eingeholt wurden.
7. Einsatz von künstlicher Intelligenz
Aquila*Studios ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung unterstützend KI-basierte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere zur Ideenentwicklung, Rechercheunterstützung, Textvorbereitung, Bildbearbeitung, Layoutentwicklung, Konzeptentwicklung, Automatisierung, Code-Unterstützung oder Erstellung von Entwurfsvarianten.
KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte sind grundsätzlich Arbeits- und Entwurfsgrundlagen. Aquila*Studios übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte vollständig fehlerfrei, sachlich richtig, frei von Rechten Dritter, urheberrechtlich geschützt, exklusiv nutzbar, markenrechtlich eintragungsfähig oder für jeden konkreten Verwendungszweck rechtlich geeignet sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte vor Freigabe und Nutzung sachlich, fachlich und rechtlich zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Aussagen zu Leistungen, Preisen, Garantien, Förderungen, Zertifikaten, Referenzen, technischen Angaben, Recruiting-Aussagen, gesundheitsbezogenen Aussagen, rechtlichen Pflichtinformationen, Datenschutzinformationen und sonstigen geschäftlich relevanten Angaben.
Der Einsatz von KI zur Erzeugung oder Bearbeitung von Inhalten mit realen Personen, Gesichtern, Stimmen, Avataren, Mitarbeitenden, Kunden oder sonstigen erkennbaren Personen erfolgt nur, soweit die hierfür erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, entsprechende Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Täuschend echte KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, insbesondere sogenannte Deepfakes, sowie sonstige kennzeichnungspflichtige KI-Inhalte dürfen nur nach ausdrücklicher Abstimmung und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten veröffentlicht werden.
Aquila*Studios schuldet keine rechtliche Prüfung, ob KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte kennzeichnungspflichtig sind, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde. Die finale Entscheidung über Veröffentlichung, Kennzeichnung und rechtliche Prüfung liegt beim Auftraggeber.
Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten werden nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber und nicht ohne rechtliche Grundlage in externe KI-Systeme eingegeben.
8. Projektablauf bei Websites
Bei Website-Projekten erfolgt die Arbeit in der Regel in mehreren Phasen:
- Konzept, Struktur und Designrichtung
- Designfreigabe durch den Auftraggeber
- technische Umsetzung in Webflow, WordPress, Framer oder einem anderen vereinbarten System
- finale Prüfung und Abnahme
Nach Freigabe des Designs sind grundlegende Änderungen an Stil, Aufbau, Struktur, Seitenlogik oder Gestaltung nicht mehr Teil der vereinbarten Leistung, sofern sie über normale Korrekturen hinausgehen. Solche Änderungen gelten als Zusatzleistung und werden gesondert berechnet.
Die technische Umsetzung beginnt in der Regel erst nach Designfreigabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts, der vereinbarten Richtung und des vereinbarten Leistungsumfangs.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind folgende Korrekturschleifen enthalten:
- Website-Design: zwei Korrekturschleifen
- finale Website-Umsetzung: eine Korrekturschleife
- Video: zwei Korrekturschleifen
- Fotoauswahl und Bildbearbeitung: eine Korrekturschleife
- Branding und Grafikdesign: zwei Korrekturschleifen
- Social-Media-Content: eine Korrekturschleife pro vereinbartem Content-Paket
Änderungen, die ein neues Konzept, eine neue Designrichtung, zusätzliche Inhalte, neue Formate, zusätzliche Seiten, neue Animationen, zusätzliche Schnittversionen oder eine erhebliche Erweiterung des ursprünglichen Auftrags erfordern, sind keine Korrekturen, sondern Zusatzleistungen.
Korrekturwünsche sollen gesammelt und möglichst konkret übermittelt werden. Widersprüchliche, unvollständige oder nachträglich geänderte Korrekturwünsche können zu Mehraufwand führen.
10. Abnahme
Nach Fertigstellung stellt Aquila*Studios dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit, zum Beispiel als Link, Datei, Preview, Staging-Version, Entwurf oder veröffentlichte Version.
Aquila*Studios fordert den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist. Innerhalb dieser Frist erklärt der Auftraggeber die Abnahme oder teilt konkrete Mängel in Textform mit.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist weder eine Abnahme noch eine Abnahmeverweigerung unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Nutzt der Auftraggeber das Arbeitsergebnis produktiv, veröffentlicht es, gibt es an Dritte weiter oder verwendet es in seinen Kanälen, gilt dies ebenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
11. Mängel und Nachbesserung
Liegt ein berechtigter Mangel vor, hat Aquila*Studios zunächst das Recht zur Nachbesserung.
Der Auftraggeber muss Mängel konkret beschreiben und Aquila*Studios eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung geben.
Geschmackliche Änderungen, neue Wünsche, geänderte Anforderungen oder nachträgliche Konzeptänderungen nach Freigabe stellen keine Mängel dar, sofern das Arbeitsergebnis dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
Aquila*Studios haftet nicht für Fehler, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, durch Dritte, durch unsachgemäße Nutzung, durch externe Plugins, durch Hostinganbieter, durch Plattformänderungen oder durch Drittanbieter verursacht wurden, sofern Aquila*Studios diese Fehler nicht zu vertreten hat.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung bei Projektleistungen in zwei Raten:
- 50 % bei Beauftragung
- 50 % nach Fertigstellung oder Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Aquila*Studios berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Ausgleich offener Beträge zu pausieren. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von Aquila*Studios.
Drittanbieter-Kosten, Hosting, Domains, Plugin-Lizenzen, Stockmaterial, Musiklizenzen, Schriftlizenzen, Werbebudget, Reisekosten und sonstige externe Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13. Retainer, laufende Betreuung und Wartung
Für Social-Media-Retainer, Website-Wartung, SEO-Betreuung, Ads-Betreuung, Content-Pakete, Beratung oder sonstige laufende Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Inhalte, Laufzeiten, Kündigungsfristen und monatlichen Vergütungen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden monatliche Retainer im Voraus berechnet.
Nicht genutzte Leistungskontingente sind nicht automatisch auf Folgemonate übertragbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei ausdrücklich vereinbarten Stundenkontingenten werden Übertragung, Verfall oder Abrechnung im jeweiligen Angebot geregelt.
Aquila*Studios schuldet bei laufender Betreuung keine permanente Erreichbarkeit, keine 24/7-Überwachung und keine bestimmten Reaktionszeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Website-Wartung, technische Pflege, Backups, Sicherheitsupdates, Plugin-Updates, CMS-Updates, Fehlerbehebungen nach Übergabe und laufende Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
14. Hosting, Accounts und Drittanbieter
Hosting-, Domain-, Webflow-, WordPress-, Framer-, Google-, Meta-, Vimeo-, YouTube-, HubSpot-, Calendly-, Newsletter-, Plugin-, Font- und sonstige Drittanbieter-Accounts werden grundsätzlich vom Auftraggeber erstellt und betrieben. Aquila*Studios kann den Auftraggeber bei der Einrichtung unterstützen.
Der Auftraggeber ist Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters und verantwortlich für Zahlung, Verfügbarkeit, Zugangsdaten, Vertragsbedingungen und rechtliche Anforderungen dieser Dienste.
Aquila*Studios haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Preisänderungen, Sperrungen, Funktionsänderungen oder technische Probleme von Drittanbietern, sofern Aquila*Studios diese nicht zu vertreten hat.
15. Google Ads, Meta Ads und SEO
Bei Google Ads, Meta Ads, SEO und vergleichbaren Marketingmaßnahmen schuldet Aquila*Studios die vereinbarte Einrichtung, Betreuung, Beratung oder Optimierung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
Werbebudgets werden grundsätzlich direkt über die Accounts des Auftraggebers abgerechnet. Der Auftraggeber trägt die Kosten für Werbebudget, Plattformgebühren und externe Tools.
Aquila*Studios übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings, Klickpreise, Reichweiten, Conversion-Rates, Leads, Bewerbungen, Verkäufe, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
16. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der finalen Arbeitsergebnisse für eigene Unternehmenszwecke.
Wenn Aquila*Studios ein Arbeitsergebnis vor vollständiger Zahlung veröffentlicht, übergibt oder zur Nutzung freigibt, erhält der Auftraggeber bis zur vollständigen Zahlung lediglich eine vorläufige, widerrufliche Nutzungserlaubnis. Die vollständigen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
Nicht umfasst sind Rohdaten, offene Projektdateien, Quellmaterial, unfertige Entwürfe, Schnittdateien, Projektdateien, Arbeitsdateien, Figma-Dateien, Photoshop-Dateien, Illustrator-Dateien, DaVinci-Resolve-Projekte, After-Effects-Projekte, Rohfotos, Rohvideos oder sonstige interne Arbeitsdateien, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Drittanbieter-Materialien wie Musik, Stockmaterial, Schriften, Plugins, Templates oder externe Assets unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
Für Logos, Markenauftritte oder Branding-Systeme können abweichende oder weitergehende Nutzungsrechte im Angebot vereinbart werden.
17. Eigenwerbung und Referenzen
Nach Veröffentlichung oder Abschluss eines Projekts ist Aquila*Studios berechtigt, das Projekt in angemessenem Umfang als Referenz zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder Rechte Dritter verletzt werden und sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Referenznutzung kann insbesondere Kundenname, Logo, Screenshots, Projektbilder, Videos, kurze Projektbeschreibungen, Behind-the-Scenes-Material und Links zum veröffentlichten Projekt umfassen.
Vertrauliche Informationen, interne Unterlagen, unveröffentlichte Projekte, nicht freigegebene Inhalte oder erkennbar sensible Betriebsinformationen werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.
Wünscht der Auftraggeber eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Referenznutzung, muss dies vor Projektbeginn ausdrücklich vereinbart werden.
18. Foto-, Video-, Drohnen- und FPV-Termine
Dreh- und Fototermine werden gemeinsam abgestimmt. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Orte, Personen, Fahrzeuge, Maschinen, Räume, Produkte und Abläufe zum Termin verfügbar sind.
Eine Verschiebung wegen Wetter erfolgt nur, wenn die Wetterbedingungen die vereinbarte Leistung erheblich beeinträchtigen oder eine sichere Durchführung nicht möglich ist. Einzelne Wolken, leicht wechselnde Lichtverhältnisse oder normale Wetterabweichungen stellen keinen automatischen Verschiebungsgrund dar.
Wird ein Termin durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt, verschoben oder nicht ausreichend vorbereitet, kann Aquila*Studios bereits entstandenen Aufwand, reservierte Zeit, Reisekosten, beauftragte freie Mitarbeiter und sonstige Kosten berechnen.
Bei Drohnen- und FPV-Aufnahmen entscheidet Aquila*Studios nach fachlicher Einschätzung, ob ein Flug sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann. Ist eine Durchführung aus Sicherheits-, Wetter-, Genehmigungs- oder Rechtsgründen nicht möglich, wird ein Ersatztermin oder eine alternative Umsetzung abgestimmt.
19. Projektabbruch durch den Auftraggeber
Bricht der Auftraggeber ein Projekt nach Beauftragung ab oder führt er es dauerhaft nicht fort, ist Aquila*Studios berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, geblockte Termine, angefallene Dritt- und Lizenzkosten, Reisekosten, beauftragte freie Mitarbeiter sowie sonstigen bis dahin entstandenen Aufwand abzurechnen.
Bereits erreichte und freigegebene Projektphasen sind zu vergüten. Bereits gezahlte Anzahlungen können mit dem entstandenen Vergütungsanspruch verrechnet werden.
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
20. Subunternehmer und freie Mitarbeiter
Aquila*Studios ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete freie Mitarbeiter, Dienstleister, Kreative, Entwickler, Fotografen, Filmemacher, Designer, Berater oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Die Verantwortung für die vereinbarte Leistung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei Aquila*Studios.
21. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, interne Unterlagen, Strategien, Angebote, Konzepte und nicht veröffentlichte Projektinhalte vertraulich.
Diese Pflicht gilt auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.
Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
22. Haftung
Aquila*Studios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aquila*Studios nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Aquila*Studios haftet nicht für Inhalte, Materialien, Aussagen, rechtliche Texte, Einwilligungen, Zugangsdaten, technische Systeme oder Drittanbieter, die vom Auftraggeber bereitgestellt, freigegeben oder beauftragt wurden, sofern Aquila*Studios den Schaden nicht zu vertreten hat.
Eine Haftung für ausgebliebene wirtschaftliche Erwartungen wie Leads, Bewerbungen, Rankings, Reichweiten, Verkäufe oder Umsätze ist ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Aquila*Studios vorliegt und soweit gesetzlich zulässig.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Aquila*Studios.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
